Eine KFZ Versicherung ist für Fahrzeughalter einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der deutsche Gesetzgeber gibt vor, dass jeder Fahrzeughalter eine KFZ Haftpflichtversicherung abschließen und vorweisen muss, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Das dies seine Richtigkeit hat, zeigen die die vielen Personen- und Kfz-Unfallschäden.
Hauptaufgabe der KFZ Haftpflichtversicherung ist es, bei einem Verkehrsunfall den entstandenen Schaden des Unfallgegners zu ersetzen. Dabei wird der Geschädigte so gestellt, als ob kein Unfall stattgefunden hat. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Unfallkosten nur in voller Höhe, wenn der Unfallfahrer den Schaden allein verursacht hat. Wenn der Unfallgegner eine Mitschuld am Unfall trägt, wird der zu zahlende Schadenersatzanspruch entsprechend gekürzt. Dies kann zum Beispiel schon der Fall sein, wenn der Unfallgegner seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat.
Eine Teilkaskoversicherung, ist im Gegensatz zu einer KFZ Haftpflicht, eine freiwillige Zusatzversicherung für den Fahrzeughalter. Diese Art der KFZ Versicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Unfall. Weiterhin übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeuges, Glasbruch , Kurzschluss oder auch Brand. Der zu zahlende Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung und der Einstufung des Fahrzeuges in Typklassen und Risikogruppen.
Die Vollkaskoversicherung ist eine weitere freiwillige KFZ Zusatzversicherung für den Fahrzeughalter. Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden ab, welche auch in der Teilkasko inbegriffen sind. Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ab, selbst dann, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. Bedingung ist allerdings, das der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und der Schaden muss zusammen mit dem Unfallhergang innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet werden.
Kündigen lässt sich die KFZ Versicherung im Normalfall bis Ende November des jeweils laufenden Jahres. Bei Beitragserhöhungen oder einem Fahrzeugwechsel können Sie ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Wenn Sie die Autoversicherung kündigen möchten, schauen Sie sich vorher nach Alternativen um. Im Internet lassen sich ganz einfach und unkompliziert KFZ Versicherungstarife vergleichen und können oft auch sofort online abgeschlossen werden.
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