Während sich Selbständige nach eigenem Ermessen entweder für eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Kasse entscheiden können, gilt für Arbeitnehmer das Einkommen als Zugangsvoraussetzung für eine Krankenversicherung auf privater Ebene. Die privaten und gesetzlichen Kassen haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr angenähert, womit die Private auch ihr Image als Luxusversicherung verloren hat. Der Basistarif der privaten Kassen bietet so den gleichen Leistungsumfang wie der gesetzliche Versicherer und viele Tarife erheben hohe Selbstbeteiligungen. Anstelle von Praxisgebühr und Zuzahlung für Medikamente, blechen privat Versicherte damit mehrere hundert oder gar tausend Euro Selbstbehalt im Jahr aus eigener Tasche. Besonders Familien sollten sich vor dem Eintritt eines Elternteils in die Private sehr genau über beide Versicherungsmodelle informieren: In der Familienversicherung zahlen Familienmitglieder bei der Gesetzlichen nämlich keinen Beitrag!
Die Familienversicherung gilt für den Ehepartner und die Kinder, wenn kein eigenes Einkommen vorliegt. Eine Hausfrau und die Kinder müssen sich damit nicht selbst versichern, sondern sind in der Gesetzlichen vollständig über den Arbeitnehmer und Familienvorstand mitversichert. Eine Familienversicherung wird von den Privaten nicht angeboten: Hier muss sich die Ehefrau und auch jedes Kind selbständig versichern. Die Familienversicherung gilt allerdings nur für Kinder ohne Einkommen bis 25, die sich noch in der Ausbildung befinden. Partner dürfen nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen, um sich über die Familienversicherung abzusichern.
Auch wenn die privaten Kassen noch heute mehr Leistungen erbringen, lohnt sich besonders für Familien der Vergleich. Eine Krankenversicherung für Selbständige kann ebenfalls als freiwillige Versicherung über die gesetzliche Kasse geschlossen werden – mit oder ohne Krankentagegeld.