Zinsen

Geldanlagen – wie lange? Zinssatz?

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Geldanlagen gibt es viele, aber welche genau für einen die Richtige ist, findet man nur durch gründliche Recherche heraus. Zuerst sollte man sich überlegen, wie lange man sein Geld anlegen möchte, wie hoch die Zinsen sein sollen und wie hoch die Kosten sein dürfen.
Da es auch mehrere Typen der Geldanlagen gibt, sollte sich der Anleger auch Gedanken darüber machen, ob er zu den risikofreudigen Anlegertypen gehört oder sein Geld lieber ohne erhöhtes Risiko angelegt werden soll.
Geldanlagen unterteilt man im Allgemeinen in zwei Typen, einmal die Risikofreudige und die Renditefreundliche.
Entscheidet sich der Anleger für die sicherheitsorientierten Geldanlagen steht der Wertgehalt des Geldes an erster Stelle. Allerdings muss bei dieser Variante eine geringe Rendite eingeplant werden. So hat man bei vorzeitiger Auflösung der Geldanlage keine großen Verluste zu erwarten. Zu diesen Geldanlagen gehören unter anderem Sparbücher, Festgelder, Tagesgeldkonten, Sparbriefe und Termingelder.
Entscheidet der Anleger sich für die risikofreudige Geldanlage, der Renditeorientierten, kann es durch Schwankungen auf dem Finanzmarkt, zur Verringerung des Geldes kommen. So kann es passieren, dass wenn man das Geld kurzfristig benötigt, weniger wieder ausbezahlt wird, als eingezahlt wurde. Diese Geldanlagen findet man in Investmentfonds, Aktienfonds, Indexfonds und Hedgefonds.
Die dritte Möglichkeit für Geldanlagen ist die Anlage mit gemischtem Anlagerisiko. Dort sind beide Typen der Geldanlagen vertreten, hier gibt es dann verschiedene Möglichkeiten das Verhältnis zwischen Rendite und Schwankungs- bzw. Verlustrisiko auszuwählen. Diese Geldanlagen findet man dann meist in den Rentenfonds, Dachfonds und Imobilienfonds.
Gerade in der heutigen Zeit entscheiden sich viele Anleger, so kurz nach der Finanzkrise, für die sichere Variante um ihr Geld anzulegen oder aber für das gemischte Anlagerisiko. So können sie sicher sein, dass ihr Geld morgen noch da ist.
Was früher der Sparstrumpf unter Omas Matratze war, sind heute die Geldanlagen bei den jeweiligen Bankinstituten. Der Vorteil ist, dass diese Zinsen bringen und sich somit das angelegte Geld noch vermehrt.

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Raus aus der alten Wohnung – oft schwerer als gedacht

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Bau und Renovierung / Kommentare deaktiviert für Raus aus der alten Wohnung – oft schwerer als gedacht

Ärger beim Auszug aus einer Mietwohnung ist leider keine Seltenheit. Nicht selten trennen sich Mieter und Vermieter im Streit, und beide Seiten haben oftmals berechtigten Anlass zur Klage. Mit der Beendigung eines Mietverhältnisses hat sich die www.mixed-zone.de in ihrem Themenartikel Mietvertrag Kündigungsfristen näher beschäftigt. Hier findet sich eine recht gute Übersicht über die Probleme, die beim Auszug aus der alten Wohnung auftreten können, und auch häufige Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages werden beantwortet.

So ist es beispielsweise ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Mieter in jedem Fall berechtigt wäre, in den letzten Monaten der verbleibenden Vertragsdauer seine Kaution quasi „abzuwohnen“. Schließlich ist der Sinn der Kaution ursprünglich der, dass vom Mieter verursachte und nicht reparierte Schäden von diesem Geld beseitigt werden können. Aber auch andere Fragen sind häufig Gegenstand von  – zum Teil auch gerichtlichen – Auseinandersetzungen. So ist mancher Vermieter der Ansicht, die Zinsen aus der angelegten Kaution stünden ihm zu. Auch diese Annahme ist ein Irrtum. Denn die Zinsen, die aus der Anlage der Kaution erwirtschaftet werden, stehen demjenigen zu, der die Sicherheitsleistung ursprünglich hinterlegt hat – also dem Mieter der Wohnung. An diesen Beispielen mag man erkennen, welch sensibles Minenfeld gerade das Thema Kaution immer wieder darstellt, für das Information, wie sie die Seite www.mixed-zone.de anbietet, unerlässlich ist. Denn wer kennt sich schon  – abgesehen von Wohnungsverwaltern und Anwälten – immer so genau mit normalerweise nur selten auftretenden Fragen aus?

Apropos Stichwort Kaution: diese muss der Vermieter getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen – einfach auf das private Girokonto des Vermieters einzahlen ist also nicht statthaft. Auch die Zeit, innerhalb derer die Kaution (oder vielmehr der nach Beseitigung der vom Mieter hinterlassenen Schäden verbleibenden Restsumme) nach Vertragsende an den ehemaligen Bewohner der Wohnung erstattet werden muss, unterliegt Regeln – und ebenso auch der Zeitraum, der dem ehemaligen Überlasser der Wohnung zur Verfügung steht, um die Schlussabrechnung für die Nebenkosten der Wohnung zu erstellen und dem ehemaligen Vertragspartner zuzusenden. Weitergehende Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen – zu denen immer wieder zahlreiche Fragen auftreten – stellt die mixed-zone.de zur Verfügung – wie gewohnt kostenlos.

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