Recht

Sich über Mieterrechte informieren

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Als Mieter hat man nicht nur die Pflicht die Miete regelmäßig und in voller Höhe zu zahlen sondern auch so einige Rechte auf die man durchaus bestehen kann. Viele sind allgemein hin bekannt, von vielen anderen ahnt man aber in der Regel noch nicht einmal etwas. So ist es zum Beispiel kaum hinreichend bekannt, dass Mängel an einer Mietwohnung unter bestimmten Vorraussetzungen zu einer Minderung der Miete berechtigen.

Dinge wie diese erfährt man natürlich beim Anwalt seines Vertrauens oder man recherchiert einfach etwas im Internet. Zwar sind die hier erworbenen Informationen nicht 100% gesichert, doch dafür kostenlos. Einen guten Überblick zu Mietvertrag und Co. erhält man auch auf speziellen „Mietrecht Ratgeber“ getauften Portalen. Hier kann man sich beispielsweise Vordrucke zum Mietvertrag herunter laden, interessante Fachartikel und News lesen oder sich mit anderen mehr oder weniger fachkundigen Usern in einem Mietrecht Forum austauschen. Somit findet man hier alles was man braucht, um sich ein gewisses Grundwissen aneignen zu können.

Gerade das Mietrecht Forum kann einem hier weiterhelfen. Hat man zum Beispiel eine ganz konkrete Frage zur Kündigung des Mietverhältnisses oder zu Kostenübernahme von Reparaturen, kann man sie hier einfach stellen und aus dem Erfahrungsschatz sowie von den Meinungen der vielen anderen Usern profitieren. Natürlich sollte dass einen motivieren, dann später mit seinem Fachwissen auch anderen Mitgliedern zu helfen.

Da aber gerade Themen wie die Kündigung oft heikel sind, bleibt es trotz Mietrechrecht Ratgeber manchmal nicht aus dennoch den Anwalt aufzusuchen. Hier empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung um die Kosten zumindest minimieren zu können.

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Einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

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Schnell kann es passieren und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Dabei muss der Unfall nicht einmal einen hohen Schaden verursacht haben. Meist sind es Kleinigkeiten, die schon einen Streit hervorrufen können. Gerade bei Zivilangelegenheiten empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt in Frankfurt kann bereits beim ersten Gespräch eine persönliche Einschätzung wagen und umfassend beraten. Meist klärt sich vieles bereits durch die Erklärung eines erfahrenen Anwalt in Frankfurt.

Die Auswahl ist beträchtlich und jeder Anwalt hat sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert. Sei es Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht oder Arbeitsrecht. Man findet für sämtliche Rechtsstreitigkeiten den richtigen Rechtsanwalt in Frankfurt. Es hängt davon ab, ob man gegen jemanden gerichtlich oder juristisch vorgehen möchte oder aber massiv von jemandem „schikaniert“ wird, in beiden Fällen kann der Anwalt in Frankfurt bereits umfassend über die persönlichen Chancen Auskunft geben. Meist wird hier auch die Kostennote ermittelt, die an Forderungen an den Mandanten zukommt. Oftmals richtet sich dies nach dem Streitwert. Gerade bei Personenschäden gehen die Beträge um die gestritten wird in die Tausende Euros.

Entschädigungen, Schadensersatzforderungen und dergleichen treiben die Gerichtskosten und Anwaltskosten ebenfalls in die Höhe. Umso besser ist es hier, auch auf eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zurückgreifen zu können, die im Streitfall die Kosten übernimmt. Auch ein Anwalt in Hanau kann natürlich weiterhelfen. Meist entscheidet man sich ja für einen Anwalt vor Ort oder zumindest aus der näheren Umgebung. So hat man einen direkten Ansprechpartner und kann auch einmal persönlich in der Kanzlei vorsprechen, um wichtige Fakten noch beizubringen. Einen Rechtsanwalt in Hanau findet man auch in Suchmaschinen oder aber in den diversen Telefonbüchern oder Branchenbüchern. Hier kann man sich dann auch vorab per Telefon beraten lassen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

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Prozesskostenhilfe – eine finanzielle Hilfe im Rechtsdschungel

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Dass die Gerichte vielerorts mehr als überlastet sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Lange Wartezeiten sind die Regel, bis dann doch einmal Recht gesprochen wird. Dabei nehmen viele Menschen ihre Rechte nicht einmal wahr: allzu häufig wird auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Der Grund: das liebe Geld. Denn wer nicht viel verdient und keine Rechtsschutzversicherung hat, meint oft, sich eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht leisten zu können – und verzichtet auf die Durchsetzung seiner Ansprüche in einem Rechtsstreit. Dabei ist dies häufig gar nicht notwendig. Denn was früher als Armenrecht weniger Begüterten zu ihrem Recht verhalf, kann auch heute unter dem Namen Prozesskostenhilfe gute Dienste leisten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass der Anspruchsteller ein geringes Einkommen hätte – auch Normalverdiener können durchaus anpruchsberechtigt für die sogenannte PKH sein. Der Grund ist, dass auch die von dem vorhandenen Einkommen zu tragenden Lasten – wie zum Beispiel Mieten – berücksichtigt werden, so dass unter dem Strich sich letztlich ein Einkommen ergeben kann, dass zur Inanspruchnahme der PKH berechtigt.

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird natürlich auch berücksichtigt, ob Vermögen vorhanden ist, das zum Bestreiten der mit der gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen Kosten eingesetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf Gewährung der PKH – besonders dann, wenn die Aussichten auf Erfolg im beabsichtigten Prozess gut sind. Denn auch diese Erfolgsaussichten werden geprüft – was den Vorteil hat, dass ein positiver Bescheid zugleich bedeutet, dass die Prüfung des Sachverhaltes ergeben hat, dass man seitens des entscheidenden Gerichtes eine erfolgreiche Prozessführung für möglich hält – ein beruhigender Gedanke, wenn natürlich auch keine Garantie für das erwünschte Urteil.

Die Seite www.mixed-zone.de hat für ihre Leser Informationen über die PKH zusammengetragen, die dort kostenfrei abgerufen werden können. Für so manchen dürfte diese staatliche Hilfe Türen zur Durchsetzung eigener Ansprüche eröffnen, die er zuvor verschlossen glaubte. Aber Achtung: unter Umständen kann es passieren, dass zumindest Teile der gewährten Unterstützung auch wieder zurückgezahlt werden müssen – doch ob dies der Fall ist und in welcher Form das geschehen kann, ist wieder vom Einzelfall und den persönlichen Voraussetzungen abhängig.

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Raus aus der alten Wohnung – oft schwerer als gedacht

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Ärger beim Auszug aus einer Mietwohnung ist leider keine Seltenheit. Nicht selten trennen sich Mieter und Vermieter im Streit, und beide Seiten haben oftmals berechtigten Anlass zur Klage. Mit der Beendigung eines Mietverhältnisses hat sich die www.mixed-zone.de in ihrem Themenartikel Mietvertrag Kündigungsfristen näher beschäftigt. Hier findet sich eine recht gute Übersicht über die Probleme, die beim Auszug aus der alten Wohnung auftreten können, und auch häufige Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages werden beantwortet.

So ist es beispielsweise ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Mieter in jedem Fall berechtigt wäre, in den letzten Monaten der verbleibenden Vertragsdauer seine Kaution quasi „abzuwohnen“. Schließlich ist der Sinn der Kaution ursprünglich der, dass vom Mieter verursachte und nicht reparierte Schäden von diesem Geld beseitigt werden können. Aber auch andere Fragen sind häufig Gegenstand von  – zum Teil auch gerichtlichen – Auseinandersetzungen. So ist mancher Vermieter der Ansicht, die Zinsen aus der angelegten Kaution stünden ihm zu. Auch diese Annahme ist ein Irrtum. Denn die Zinsen, die aus der Anlage der Kaution erwirtschaftet werden, stehen demjenigen zu, der die Sicherheitsleistung ursprünglich hinterlegt hat – also dem Mieter der Wohnung. An diesen Beispielen mag man erkennen, welch sensibles Minenfeld gerade das Thema Kaution immer wieder darstellt, für das Information, wie sie die Seite www.mixed-zone.de anbietet, unerlässlich ist. Denn wer kennt sich schon  – abgesehen von Wohnungsverwaltern und Anwälten – immer so genau mit normalerweise nur selten auftretenden Fragen aus?

Apropos Stichwort Kaution: diese muss der Vermieter getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen – einfach auf das private Girokonto des Vermieters einzahlen ist also nicht statthaft. Auch die Zeit, innerhalb derer die Kaution (oder vielmehr der nach Beseitigung der vom Mieter hinterlassenen Schäden verbleibenden Restsumme) nach Vertragsende an den ehemaligen Bewohner der Wohnung erstattet werden muss, unterliegt Regeln – und ebenso auch der Zeitraum, der dem ehemaligen Überlasser der Wohnung zur Verfügung steht, um die Schlussabrechnung für die Nebenkosten der Wohnung zu erstellen und dem ehemaligen Vertragspartner zuzusenden. Weitergehende Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen – zu denen immer wieder zahlreiche Fragen auftreten – stellt die mixed-zone.de zur Verfügung – wie gewohnt kostenlos.

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