Kindergeld

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Posted by admin on März 14, 2019
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Der bekanntere Begriff bei den Deutschen ist das sog. Kindergerld. Beim Kindergeld handelt sich um eine staatliche Leistung. Diese Leistung steht den Erziehungsberechtigten von Kindern in Deutschland zu und wird monatlich gezahlt. Bei den Kindergeldzahlung in Deutschland handelt es sich nicht nur um eine reine Sozialleistung (bzw. eine Familienförderung), viel mehr geht es darum einen Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern zu liefern – das Kindergeld ist also (anders ausgedrückt) eine Steuerfreistellung für die Höhe des Existenzminimums der Kinder. Doch, wie hoch ist das Kindergeld? In Deutschland hängt die Höhe des Kindergeldes von verschiedenen Faktoren ab. So sind die Anzahl der Kinder (die der Erziehungsberechtigte hat) und das Alter des Kindes der entscheidend in welcher Höhe ein Kindergeld gezahlt wird. Zum Stand vom 01.01.2010 galten folgende Regeln für die Kindergeldzahlung:

  • Für das erste und das zweite Kind werden jeweils 184 Euro gezahlt.
  • Für das Dritte Kind gibt es ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro
  • Für das vierte (und jedes weitere) Kind gibt es ein Kindergels von monatglich 215 Euro.

In Deutschland wird das Kindergeld (in der Regel) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, es gibt allerdings auch bestimmte Bedingungen, bei denen eine Verlängerung der Kindergeldzahlungen möglich ist. In diesen Fällen kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiter empfangen werden. Für die Verlängerung der Kindergeldzahlung wird vorausgesetzt, dass ein Kind zur Schule geht, eine Berufsausbildung bestreitet oder ein Studium absolviert – auch im Falle von Arbeitslosigkeit gibt es Verlängerungsmöglichkeiten für die Zahlung des Kindergeldes. Hier allerdings nur bis zum 21. Lebensjahr.

Überdies gibt es weitere Regelungen, welche die Zahlungen des Kindergeldes betreffen. In Ausnahmefällen ist es so möglich, dass Kindergeld auch über das 27. Lebensjahr hinaus zu erhalten, wenn ….

  • das Kind zur Schule geht, eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert
  • und der gesetzliche Grundwehrdienst oder der Zivildienst (bzw. eine entsprechende Tätigkeit, z.B. ein frewilliges soziales Jahr) durchgeführt worden is

Der Kinderfreibetrag hingegen ist in Deutschland ein (zum Kindergeld) alternatives Instrument. Das heißt, Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden und die Nutzung des Kinderfreibetrages geht immer auch mit dem Verzicht auf das Kindergeld einher. Der Verzicht auf das Kindergeld und die Nutzung des Kinderfreibetrags ist sinnvoll, wenn Erziehungsberechtigte ein höheres Einkommen haben. In diesem Fall profitieren die Erziehungsberechtigten mehr von den steuerlichen Entlastungen durch den Kinderfreibetrag als durch die monatlichen Kindergeldzahlungen.

Ob nun Kindergeldzahlungen oder der Kinderfreibetrag für den Steuerzahler am Ende das Optimum sind, ergibt die sogenannte Günstigerprüfung beim Finanzamt. Gibt der Steuerzahler eine Steuererklärung (mit ausgefüllter Anlage Kind) beim Finanzamt ab, so wird diese Günstigerprüfung beim Finanzamt durchgeführt und es wird entschieden, ob der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden sollte (in diesem Fall muss das erhaltene Kindergeld zurückgezahlt werden, bzw. es wird mit den steuerlichen Erstattungen verrechnet).

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