Industriestrom

Dauerhaft stabile Energiepreise durch Verzicht auf fossile Brennstoffe

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Dass die Öl- und Holzreserven des Planeten nicht mehr bis in alle Ewigkeiten reichen werden ist immer mehr Menschen klar. Dass das aber schneller als geplant im eigenen Geldbeutel bemerkt wird, vergessen viele dabei. Sprit für Autos, Laster, Züge und Flugzeuge wird immer teurer und auch die Strompreise steigen. Gerade Industrie und Gewerbe beklagen sich aber fortwährend über den Einsatz erneuerbarer Energien, obwohl gerade der Strom aus Windkraftanlagen seit 2003 um 55 Prozent günstiger wurde und bis zum nächsten Jahr weitere 20 Prozent Ersparnis für eine Kilowattstunde prognostiziert sind. Darüber hinaus darf jeder Netzbetreiber für Industriestrom maximal 0,05 Cent pro Kilowattstunde an Vergütungen für Grünen Strom auf ihre Nutzer umlegen dürfen. Der Löwenanteil der Kosten für Gewerbestrom wie für private Haushalte liegt nach wie vor im Netzentgeld, also der Miete, die ein Netzbetreiber vom Wettbewerber verlangen kann, der Strom durch sein Netz leitet. Allein in den vier Jahren zwischen 2001 und 2005 stieg das Netzentgelt um mehr als die Hälfte an. Die Netzbetreiber in Deutschland verlangen mehr als doppelt so viel Miete wie die Betreiber anderer EU – Staaten im Durchschnitt aller Länder. Aufstrebende Konkurrenz wurde so gleich in die Schranken gewiesen, Wettbewerb gab und gibt es nur zwischen den größeren Konzernen, die gerade auf dem Bereich des Industriestroms eine Monopolstellung genießen und damit unabhängig von staatlichen Belastungen den deutschen Unternehmen immerhin 8,3 Cent für die Kilowattstunde Industrie- und Gewerbestrom berechnen. Allerdings liegt Deutschland damit „nur“ auf Platz 15 im Vergleich von 24 EU – Staaten. Mehr als zwei Cent pro kWh darüber liegt das teuerste Land, Irland. Allerdings werden die Netzbetreiber langsam aber sicher von klassischer auf innovative und erneuerbare Energiegewinnung umstellen müssen. Das wiederum wurde schon über das Erneuerbare Energien Gesetz aus dem Jahr 2004 (Erweiterungen aus 2007 und 2008) geregelt, das bestimmt, dass jeder Netzbetreiber die Kosten für Energiegewinnung zu einem variablen Prozentsatz auf die Verbraucher umlegen kann. Für die Industrie ist diese Umlage jedoch gedeckelt, ab einem Verbrauch von mehr als zehn GWh pro Jahr darf ein maximaler Preis von 0,05 Cent pro kWh für die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser sowie Bio- und Geothermieanlagen berechnet werden.

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