Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf

Über die deutsche Abmahnwelle

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Es ist heute leider gang und gäbe, dass Internetnutzer wegen jedem Regelverstoß abgemahnt werden, und sei er noch so gering. So kommt es beispielsweise häufig vor, dass Jugendliche, die sich im IT-Recht nicht oder nur wenig auskennen, Dateien herunterladen, die zwar explizit als kostenlos gekennzeichnet sind, aber eigentlich auf illegalem Wege ins Netz gelangt sind. Frei nach dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ erhalten sie als Folge gerne mal eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf oder eine der anderen sogenannten Abmahn-Kanzleien. Dies wird dann teuer, denn die Abgemahnten müssen nicht nur die Schadensersatzforderung des Musik- oder Filmunternehmens zahlen, dem die Rechte an der heruntergeladenen Datei gehören, sondern auch noch das Honorar des abmahnenden (also gegnerischen) Anwalts. Dies ist nur in Deutschland so, in allen anderen europäischen Ländern zahlt der Auftraggeber einer Abmahnung die Kostennote seines Anwalts selbst. Dies wird hierzulande damit gerechtfertigt, dass dem Betroffenen mit der Abmahnung sozusagen ein Gefallen getan wird, da sie ihm die noch wesentlich höheren Kosten einer Gerichtsverhandlung erspart. Dass dank der Unterlassungserklärung, die jeder Abmahnung beiliegt, die Gerichtsverhandlung noch jahrelang wie ein Damoklesschwert über dem Betroffenen schwebt, wird dabei großzügig übergangen. Denn mit dem Unterschreiben der Unterlassungserklärung gibt der Abgemahnte das Versprechen ab, dass ihm kein solcher Gesetzesverstoß mehr passieren wird. Geschieht dies dennoch, kommt es doch noch zur Gerichtsverhandlung, was noch wesentlich höhere Kosten für den Betroffenen bedeutet.
Auch eine Markenrecht Abmahnung ist keine Seltenheit mehr. Wird beispielsweise im Namen einer Webseite unwissentlich ein markenrechtlich geschützter Begriff verwendet, kann dies teuer werden. Letztendlich kann nur jedem geraten werden, sich im Falle einer Abmahnung Hilfe zu suchen und sich seinerseits an einen Anwalt zu wenden. Mit diesem sollte dann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, damit man das durch ihn eingesparte Geld nicht sofort wieder verliert. Die Investition lohnt sich dennoch, denn die Schadensersatzforderung kann in den allermeisten Fällen durch den Anwalt auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

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