Kündigung Gebäudeversicherung und Internet

Posted by admin on April 01, 2020
Versicherungen

Kündigung Gebäudeversicherung und Internet ist ein interessantes Thema. Möchte man seine kündigen, so gibt es einmal den planmäßigen Weg. Dieser sieht so aus, dass der erste mögliche Zeitpunkt der Kündigung mit Ablauf des 3. Versicherungsjahres kommt. Wichtig ist, dass man die Kündigung in diesem Falle spätestens 3 Monate vor Ablauf dieses Versicherungsjahres ausspricht, da sich die Versicherungszeit sonst um ein weiteres Jahr verlängert. Ab dem 3. Jahr kann der Versicherungsnehmer dann zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Aber auch hier gilt, die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehen. Es gibt für Gebäudeversicherungen aber auch Sonderkündigungsrechte. Da ist zum einen der Fall, dass ein Schadenfall eingetreten und auch abgewickelt worden ist. In diesem Fall darf der Versicherungsnehmer die Versicherung zum Ablauf des Monats oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Des weiteren kann man die Versicherung kündigen, wenn der Versicherer die Beitragsprämie erhöht, aber den Versicherungsumfang nicht anpasst. Auch in diesem Fall darf die Versicherung außerordentlich gekündigt werden. Der dritte Fall des besonderen Kündigungsrechts ist, wenn ein Risikofaktor wegfällt. Risikowegfall ist der letzte außerordentliche Kündigungsgrund. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn man die Immobilie veräußert. In dem Moment ist natürlich auch die hinfällig. Über diese Sonderfälle kann sich der Versicherungsnehmer wunderbar im Internet erkundigen. Eine Suche mit der Suchmaschine kann hier die gewünschten Informationen im Nu auf den Bildschirm zaubern und man kann sich ganz in Ruhe und entspannt die nötigen Informationen anlesen. Das Internet bietet eine Fülle von Informationsmöglichkeiten und es gibt spezielle Online-Portale, die sich mit Versicherungen und Versicherungsvergleichen beschäftigen.

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