Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, Höhenunterschiede durch die Benutzung von Stufen zu überwinden, können unter Zuhilfenahme von Treppenliften wieder unabhängiger werden. Das Angebot dieser Steigehilfen ist sehr vielfältig. Je nach Bedarf und körperlicher Einschränkung bieten die Hersteller passende Modelle an.
Am bekanntesten sind Sitzlifter, welche vom Anwender selbst bestiegen werden. Ein Antrieb bringt den Aufzug am Geländer oder entlang der Wand in die nächste Etage. Dort steigt man aus, belässt den Lift am Ort, um später wieder damit herunterzufahren. Sitzlifter sind sowohl mit festen als auch mit klappbaren Sitzflächen erhältlich. Die Ausstattung umfasst in der Regel einen Sicherheitsgurt sowie Arm und Rückenlehnen. Diese Variante eines Treppenlifts ist jedoch nicht für gehbehinderte Personen geeignet, die einen Rollstuhl (Rollstuhllift) benötigen. Das Umsteigen ist nicht zumutbar.
Der Plattformlift löst dieses Problem. Er kann direkt mit dem Rollstuhl befahren werden und per Elektromotor erhebt sich die gesamte Plattform entlang der Treppe ins nächste Stockwerk. Dieser Treppenlift ist allerdings nicht an jeder Stiege installierbar. Eine Mindestbreite und die notwendige Stabilität der Wand sind zwingend erforderlich. Darüber hinaus sollten die Kurven während der Auffahrt einen Winkel von 55 bis 60 Grad nicht überschreiten. Ein starker Elektroantrieb wird an der oberen Haltestelle montiert. Auch dafür ist hinreichend Platz vorzusehen und eine ausreichende Stromversorgung muss gewährleistet sein.
Alternativ zur Plattform könnte auch ein so genannter Aufzuglift verbaut werden. Hierzu ist jedoch eine größere Fläche in beiden Stockwerken notwendig. In einer Mietwohnung ist diese Wahlmöglichkeit eher außer Acht zu lassen, da die umfangreichen Montagearbeiten einen tiefen Eingriff in die bestehende Bausubstanz bedeuten.
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