Auf jedem Spielplatz findet man viele verschiedene Spielgeräte. Zu den beliebtesten gehört hier mittlerweile der Spielturm. Wer einen Spielturm öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen möchte, muss sich erst einmal über die verschiedenen DIN Normen informieren. Ein Spielturm öffentlichen Einrichtungen zugänglich zu machen erfordert die DIN EN 1176, welche durch ein Prüfsiegel gekennzeichnet wird. Dieses gewährleistet, dass schon bei der Herstellung dieses Spielturmes darauf geachtet wurde, dass der Spielplatz besonders sicher wird.
Damit man auch im privaten Bereich für seine eigenen Kinder die höchste Sicherheit gewährleistet sollte man auch hier darauf achten, dass dieser Spielturm öffentlichen Einrichtungen ohne Probleme zur Verfügung gestellt werden kann. Wer selbst einen Spielturm an öffentlichen Plätzen bereitstellen möchte, muss neben den DIN Normen auch bereit sein, die Spielgeräte auf diesem Spielplatz ständig zu warten. Das gehört es, dass man in kurzen Abständen kontrolliert, dass alle Schrauben festsitzen und auch sonst keine Schäden an den Spielgeräten vorhanden sind. Sollte man doch den einen oder anderen Schaden feststellen, muss dieser unbedingt beseitigt werden, bevor wieder Kinder auf diesen Geräten spielen. Wer den Spielplatz privat auch öffentlich zur Verfügung stellt, sollte sich entweder mit einem Schild, welches besagt, dass das spielen auf eigene Gefahr erfolgt absichern oder aber mindestens eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche eventuelle Unfälle im Bedarfsfall abdeckt. Neben der Sicherheit der Spielgeräte muss hierbei natürlich auch immer für die nötige Sauberkeit gesorgt werden.
Besonders wichtig ist es dabei, denn Sand des Sandkastens in regelmäßigen Abständen zu erneuern, damit sich dort keine schädlichen Keime durch zum Beispiel Tierkot ablagern können. Damit man einen öffentlichen Spielplatz betreiben darf, muss in der Regel eine Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde eingeholt werden. Diese wird dann in der Regel auch den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes überprüfen und gegebenenfalls nötige Auflagen stellen. Sollte es sich um schwerwiegende Mängel handeln, kann es sogar passieren, dass die Gemeinde diesen Spielplatz bis zur Beseitigung sperrt.
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