Wir schauen uns jetzt einmal die verschiedenen AGB für Speditionen an, damit wir einen Überblick gewinnen, worauf Speditionen bei den Frachtbörsen zu achten haben.
Dabei wird die Spedition direkt am Anfang der AGB darauf hingewiesen, dass die jeweilige Frachtbörse weder als Vermittler für die angebotenen Angebote und Gesuche auftritt, noch dass diese als Vertragspartner der vermittelten Verträge hervorgeht. Diese Vertragsbeziehung wird immer direkt zwischen dem Auftraggeber und der Spedition oder der Spedition und dem Auftragnehmer hergestellt. Die Spedition hat sich jeweils mit den kompletten Firmendaten bei der Frachtbörse zu registrieren, welches normalerweise kostenlos geschieht. Meistens weisen die Frachtbörsen darauf hin, dass kein Anspruch darauf besteht, dass diese 24 Stunden am Tage, 7 Tage die Woche zur Verfügung steht. Bei den Gebühren unterscheiden sich die Frachtbörsen für die Spediteure am meisten. Einige verlangen keinerlei Gebühren, für andere fällt pro gewonnenen Auftrag eine volumenbasierte Provision an und wiederum andere bieten ein Abomodell, welches auch noch gestaffelt sein kann. So kann der Spediteur gemäß seinen Vorstellungen und seinem zur Verfügung stehenden Budget wählen. Entsprechend diesen Kostenmodellen entscheidet sich auch, wie die Kündigungsfristen aussehen. Bei einem Abomodell sind diese erfahrungsgemäß länger gestaffelt als bei einem kostenlosen Modell, bei welchem es meistens keine Kündigungsfristen gibt und man sofort kündigen und seine Daten bei dieser Frachtbörse löschen kann. Am Ende einer jeden AGB stehen die gesetzlichen Anforderungen an die AGB, wie zum Beispiel der Ort des Gerichtstandes, sollte es doch einmal zu Unstimmigkeiten und einer gesetzlichen Auseinandersetzung zwischen dem Frachtbörsenanbieter und der Spedition kommen, was es aber bei Beachtung der AGB eigentlich nicht geben muss.
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